ALLGEMEINE KURSBESTIMMUNG


 

KURSORGANISATION 

 

Es besteht eine Mindestanzahl von Kursteilnehmern/Innen, damit ein Kurs stattfindet kann.

Die Kursteilnehmerzahl beschränkt sich auf maximal 12 Teilnehmer/Innen.

Die Kursblöcke  des Kinderschwimmens sind in 10-13 Lektionen aufgeteilt.

Teilnehmer/Innen, welche einen Folgekurs oder dieselbe Kursstufe erneut besuchen möchten, werden bevorzugt eingeteilt. 

Bei Krankheit oder Ausfall der Kursleitung kann eine Stellvertretung eingesetzt werden.

Das Aqua Yoga ist ab der 16. Schwangerschaftswoche bis kurz vor dem Geburtstermin möglich.

Bei Unsicherheiten fragen Sie Ihren Arzt. 

Die Kursblöcke der Schwangerschaftskurse sind in 8-10 Lektionen aufgeteilt.

 

ANMELDUNGSBEDIGUNGEN

 

Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Email. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche  Anmeldebestätigung mit den jeweiligen Kurszeiten und Bankdaten zur Überweisung der fälligen Kosten. Diese sind bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu überweisen.

Bei Ausfällen infolge von Krankheit oder Unfall eines Teilnehmers/In werden die versäumten Lektionen gegen eine Vorweisung eines Arztzeugnisses beim nächsten Folgekurs angerechnet oder nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- für die attestierten Daten zurückerstattet.

Bei einer Abmeldung vor Kursbeginn werden nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- die Kurskosten zurückerstattet. 

Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer.

 

BESONDERES

 

Für die momentan anhaltenden Pandemiebestimmungen müssen die gesetzlich verordneten Schutzmassnahmen eingehalten werden.

Im Falle eines Ausfalls der Kursleitung durch Quarantäne- bzw. Isolationspflicht können die ausgefallenen Lektionen nachgeholt werden, jedoch kann das Kursgeld infolge administrativen Mehraufwands leider nicht zurückerstattet werden.

Im Falle eines Ausfalls des Kursteilnehmers/In durch Quarantäne- bzw. Isolationspflicht können die ausgefallenen Lektionen auf Vorzeigen eines gültigen Nachweises im jeweiligen Folgekurs oder nach Vorgabe der Kursleitung nachgeholt werden. Das Kursgeld kann infolge administrativen Mehraufwands leider nicht zurückerstattet werden.

 

Bei versäumten Kurslektionen besteht kein Anspruch auf eine Geldrückerstattung.

 

Die Kursblöcke sind jeweils an die Schulferien der Stadt Zürich angepasst.

Der Badeintritt ist jeweils nicht im Kursgeld inbegriffen, ausser es wird schriftlich erwähnt.

Aus hygienischen Gründen darf das Hallenbad nur in Badekleidung betreten werden.

Das Fotografieren und Filmen in den öffentlichen Bädern ist verboten.

Die Eltern tragen bis zum Kursbeginn und nach Kursschluss die volle Verantwortung für ihre Kinder.

 

Acqua Züri

2022/2023